Tourismusverband Ammersee-Lech – Service für Vermieter

Service für Vermieter

Meldepflicht:
Wer in einer Beherbergungsstätte, d. h. einer Einrichtung, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Beherbergung von fremden Personen dient, aufgenommen wird, hat am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. §§ 17, 29 und 30 Bundesmeldegesetz (BMG).

 

Mustermietvertrag:
Hier erhalten Sie einen Mustermietvertrag, mit dem Sie die Vermietung Ihrer Ferienwohnung bzw. Ihres Ferienhauses rechtssicher abwickeln können. Erstellt wurde der Vertrag vom Deutschen Tourismusverband.


Klassifizierungen:

Die Klassifizierung mit Sternen wird ein immer wichtiger werdendes Qualitätsmerkmal für unsere Gäste. Nutzen auch Sie die Klassifizierung, um Ihr Quartier dem Gast gegenüber besser zu vermarkten.

Die Klassifizierung von Ferienwohnungen, -häusern und Privatzimmern wird nach bundesweit einheitlichen Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes durchgeführt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bietet nach diversen Vorläufermodellen einzelner Landesverbände seit Herbst 1996 mit dem Markenprodukt ‚Deutsche Hotelklassifizierung‘ ein bundesweit einheitliches Klassifizierungssystem an. Mit der organisatorischen Durchführung der Deutschen Hotelklassifizierung hat der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) die BTG Bayern Tourist GmbH beauftragt, die in Kooperation mit den Bayerischen Tourismusverbänden und den regionalen Industrie- und Handelskammern (Schlichtungsstellen) tätig ist.

Nützliche Informationen:
Sie wollen Antworten auf alltägliche Vermieterfragen? Sehen, wie es andere machen? Der Deutsche Tourismusverband unterstützt Sie mit umfangreichen Informationen, originellen Beispielen, praktischen Checklisten und vielfältigen Tipps. Wählen Sie hierzu das neue DTV-Gastgeberportal unter http://www.dtv-gastgeberportal.de.

BGH-Urteil zur Endreinigung – § 1 Preisangabenverordnung
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben. In diesen Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststehe, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbes
tandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Preisangabenverordnung. Sie dient der Klarheit und Vergleichbarkeit des preislichen Angebots.
Diese BGH-Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Nebenkosten für Heizung, Gas, Strom und Wasser nicht auch nach Verbrauch abgerechnet werden können. Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten z.B. durch einen Zähler erforderlich.

Empfehlungen des DTV zur Preisangabenverordung
Gastaufnahmebedingungen und Haftungsausschluss
 

Internetnutzung durch den Gast
Information vom Deutschen Tourismusverband (DTV)
Information vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG)

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